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Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV i.V.m. TRBS 1203

Zur Prüfung befähigte Personen von Feuerlöschern müssen den Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. 
In den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 (Bereich Druckgefährdung) werden alle Anforderungen nochmals konkretisiert.
 
Der Schulungsteilnehmer ist nach Bestehen der Abschlussprüfung befähigt und in der Lage, tragbare Feuerlöscher nach BetrSichV wiederkehrend zu prüfen.
 
Voraussetzungen: 
Sachkunde nach DIN 14406-4 für tragbare Feuerlöscher und 12 Monate praktische Erfahrung in der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern
 
Leistungsumfang: 
Lehrgangsunterlagen, Abschlussprüfung und Zertifikat, Verpflegung/Getränke während des Lehrgangszeitraumes tagsüber
 
Zielgruppe: 
Mitarbeitende von Brandschutzfachbetrieben, Feuerwehren, etc.
 
Lehrinhalte:
  • Gesetze, Verordnungen und Regeln
  • Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person
  • Prüfung von Druckbehältern (Feuerlöschern)
  • Druckgeräterichtlinie PED und TPED
  • Gefährdungsbeurteilung