Das Arbeiten an elektrischen Anlagen als nicht qualifizierter Elektriker ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Mitarbeiter nehmen an einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten teil und schließen die Prüfung erfolgreich ab.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Ihr Nutzen
- Informationen zu Aufgaben und Schutzzielen aktuellen Normen und Richtlinien sowie zu relevanten Fachthemen
- Praxisorientierter Überblick über die aktuellen Vorschriften, Netzformen, sicheres Arbeiten und zum Teil Anlagen von Kingspan
- Grundschulungen in puncto Bestandteile und Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Erwerb von notwendigen Fachkenntnissen, um an den festgelegten elektrischen Anlagen arbeiten zu können




