Das Arbeiten an elektrischen Anlagen als nicht qualifizierter Elektriker ist nicht erlaubt.
Ausnahme: Mitarbeiter nehmen an einer Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten teil und schließen die Prüfung erfolgreich ab.
Lehrinhalte
- Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Behörden,
- Feuerwehren und Versicherungen
- Brand- und Löschlehre, besondere Brand- und Explosionsgefahren
- Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
- Brandschutzorganisation und Erstellung einer Brandschutzordnung Praktische Löschübungen




