Voraussetzungen
- Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gem. den Ausbildungskriterien des DGUV Grundsatzes 303-001 (bisher BGG 944) mit mind. einjähriger Berufserfahrung
- Sachkunde für Löschwasseranlagen nass/nass-trocken/trocken entsprechend DIN 14462 und DIN EN 671-3 die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder die Teilnahme an einer Aktualisierungsschulung Löschwasseranlagen nass/nass-trocken/trocken.
Lehrinhalte
- Überblick Löschwasseranforderung nach DIN 14462
- Überblick Hygieneanforderungen nach DIN 1988
- Funktion & Wartung der Anlagenkomponenten
- Funktion & Wartung der Steuerungskomponenten mit Parametrierung
- Kenntnisprüfung




