Voraussetzungen
- Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gem. den Ausbildungskriterien des DGUV Grundsatzes 303-001 (bisher BGG 944) mit mind. einjähriger Berufserfahrung
- handwerkliche Grundkenntnisse in der Metallverarbeitung
- Sachkunde nach DIN 14406-4, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, oder die Teilnahme an einer Aktualisierungsschulung DIN 14406-4
- Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV
- Besitz der erforderlichen persönlichen Zuverlässigkeit
Leistungsumfang
Lehrgangsunterlagen, Abschlussprüfung und Zertifikat, Verpflegung/Getränke während des Lehrgangszeitraumes tagsüber
Lehrinhalte
Theoretische Fachkenntnisse zu folgenden GLORIA Löschanlagen:
- CO2-Löschanlagen KS 0,7 OS
- CO2-Löschanlagen 19“ FLA 0,7, 19“ FLA 1,5
- CO2-Löschanlagen KS 2 OS-FD, KS 5 OS-FD
- Pulver-Löschanlagen P2GXF, P6GXF, P11GXF
- Aerosol-Löschanlage SO 200




