Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV i.V.m. TRBS 1203

Zur Prüfung befähigte Personen von Feuerlöschern müssen den Voraussetzungen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen. 
In den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 (Bereich Druckgefährdung) werden alle Anforderungen nochmals konkretisiert.
 
Der Schulungsteilnehmer ist nach Bestehen der Abschlussprüfung befähigt und in der Lage, tragbare Feuerlöscher nach BetrSichV wiederkehrend zu prüfen.

Voraussetzungen

Sachkunde nach DIN 14406-4 für tragbare Feuerlöscher und 12 Monate praktische Erfahrung in der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern.

Leistungsumfang

Lehrgangsunterlagen, Abschlussprüfung und Zertifikat, Verpflegung/Getränke während des Lehrgangszeitraumes tagsüber

Zielgruppe

Mitarbeitende von Brandschutzfachbetrieben, Feuerwehren, etc.

Lehrinhalte

  • Gesetze, Verordnungen und Regeln
  • Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person
  • Prüfung von Druckbehältern (Feuerlöschern)
  • Druckgeräterichtlinie PED und TPED
  • Gefährdungsbeurteilung

Termine

Eine vollständige Übersicht über sämtliche kommenden Termine steht Ihnen in unserem Schulungsportal zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie dort Ihre bevorzugte Schulung bequem online buchen.

Schulungsart

Erstschulung

Ort

Wadersloh

Referent

intern

Thema

befähigte Person, Feuerlöscher

Schulungsformat

Präsenz

Anbieter

GLORIA