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PD-Überprüfungsaktion

GLORIA, PROTEX, ADLER – Pulver-Dauerdruck-Feuerlöscher

 

Im ersten Quartal 2009 haben wir alle betroffenen Kunden / Kundenkreise und Verbände darüber informiert, dass zwischen Januar 2007 und Oktober 2008 produzierte GLORIA / PROTEX / ADLER Pulver-Dauerdruck-Feuerlöscher eventuell einen Defekt aufweisen können. Möglicherweise lösen einige Feuerlöscher nicht aus und können somit bei Gebrauch ein Feuer nicht wirksam löschen oder eindämmen. Die Handhabung des Feuerlöschers ist ungefährlich.

Woran Sie erkennen, ob Ihr Feuerlöscher betroffen sein könnte:
Es handelt sich um den PD 4 / PD 6 / PD 9 / PD 12 Pulver-Dauerdruck-Feuerlöscher. Zwischen Januar 2007 und Oktober 2008 (einschließlich) produzierte Geräte können betroffen sein. Sie sind an der auf dem Feuerlöscher befindlichen Datumsmarkierung zu erkennen (siehe Abb. 1 und Abb. 2). Prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem PD Feuerlöscher in dem Feld Endkontrolle die linke der beiden Markierungen (Dreiecke) auf das Fertigungsjahr 07 oder 08 hinweist (das weitere, rechte Dreieck befindet sich unter einem Buchstaben des Wortes WERK; dieses Dreieck müssen Sie nicht weiter beachten).

Folgende Maßnahmen umfasste das Überprüfungsprogramm in 2009:
- Identifikation der Feuerlöscher
- Identifikation der Kunden
- Informationspaket für die betroffenen Kundengruppen
- Marketingkommunikation durch Zeitungsinserate und Informationen im Internet
- Zeitweise Etablierung eines Call-Centers in Deutschland
- Entwicklung und Verteilung eines Prüfwerkzeuges
- Entwicklung und Verteilung einer gesonderten Prüfanweisung
- Austauschprogramm
- Übernahme der gesonderten Überprüfung in die offizielle Instandhaltungsanweisung für diese eventuell betroffenen Gerätetypen für den Zeitraum

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
GLORIA GmbH (Mo.–Fr. von 7.30 bis 16.30 Uhr erreichbar)
Tel:   +49 (0) 25 23 / 77 - 0
Fax:  +49 (0) 25 23 / 77 - 120
Email: support@gloria.de

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und bitten um Entschuldigung
für etwaige Unannehmlichkeiten.

 

 

 

 

    Abb.1
      Abb. 2